Spezial-Newsletter IT-Risikomanagement - Ausgabe 1-2011 für #Anrede# #Vorname# #Nachname#, #Firma#. Sollten Sie Probleme mit der korrekten Darstellung haben, klicken Sie bitte hier. Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, antworten Sie bitte auf diese E-Mail - wir löschen Sie dann direkt aus dem Verteiler.
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#Gruss# #Nachname#, wir freuen uns, Ihnen heute einen weiteren Spezial-Newsletter aus dem Geschäftsbereich IT-Risikomanagement vorstellen zu können. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Beratungsfelder Management von IT-Sicherheit, Datenschutz und IT-Kontinuität, IT-Projektrisiken und IT-Compliance und der hohen thematischen Verzahnung der Bereiche miteinander haben wir beschlossen, diese in einem eigenen Geschäftsfeld IT-Risikomanagement zu bündeln. Sie erhalten nun aktuelle, ganzheitliche und nachhaltige Beratung rund um das Thema IT-Risikomanagement aus einer Hand. Wie von INTARGIA gewohnt neutral und herstellerunabhängig. Im Rahmen dieses Themen-Newsletters
möchten wir Sie im Folgenden über Neuigkeiten aus unserem Haus,
aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze im Bereich IT-Risikomanagement
informieren. Mit herzlichen Grüßen, Ihr INTARGIA-Kompetenzzentrum IT-Risikomanagement |
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INTARGIA-Datenschutzmanagementsystem vom TÜV zertifiziert Das Datenschutzmanagementsystem der INTARGIA, das seit vielen Jahren erfolgreich im Praxiseinsatz ist, besitzt nun auch eine TÜV-Zertifizierung. Geprüft wurden zum einen das System selbst, zum anderen eine konkrete Kundenimplementierung. In allen Kategorien bestätigte die Zertifizierungskommission die Effektivität des Systems. Somit können bestehende und neue Datenschutzkunden der INTARGIA jederzeit sicher sein, mit dem INTARGIA-Ansatz für eine bestmögliche Compliance im Bereich Datenschutz zu sorgen. Details zu unserem Datenschutzmanagementsystem finden Sie hier: |
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INTARGIA gewinnt BRITA GmbH als neues Datenschutzmandat Die BRITA GmbH mit Hauptsitz in Taunusstein hat INTARGIA mit einem Datenschutzaudit beauftragt. BRITA ist der Weltmarktführer für Trinkwasserfilter und beliefert sowohl Endverbraucher als auch die Industrie für industrielle Nutzung. Ziele des Audits waren die Evaluierung des Datenschutzsstatus bei BRITA, das Erkennen von Verbesserungspotenzialen und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs. INTARGIA nutzte hierfür sein bewährtes Datenschutzmanagementsystem, das durch seine Elemente Audit - Maßnahmenplanung - Maßnahmenimplementierung - Maßnahmenkontrolle im Sinne eines Managementkreislaufs die zyklische Verbesserung des Datenschutzniveaus gewährleistet. Im Anschluß an das Audit wurde der leitende Auditor der INTARGIA, Steffen Weber, zum externen Datenschutzbeauftragten bestellt und damit beauftragt, das INTARGIA Datenschutzmanagementsystem bei BRITA einzuführen. Details zum INTARGIA Datenschutzmanagementsystem finden Sie hier: |
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Veröffentlichung "Leitfaden IT-Sicherheitsmanagement 2011" INTARGIA und die Kanzlei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG veröffentlichten einen praxisorientierten Leitfaden zum Thema IT-Sicherheitsmanagement. Der Leitfaden enthält neben Grundlagen der IT-Sicherheit und aktuellen IT-Sicherheitsvorfällen bei Unternehmen einen Ansatz für ganzheitliches IT-Sicherheitsmanagement mit Augenmaß. Ergänzt wird die Betrachtung durch die Nennung der positiven Effekte, die IT-Sicherheitsmanagement für Organisationen haben können und durch einen Ausblick auf das Thema IT-Compliance. Den Leitfaden können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
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INTARGIA vergibt Datenschutzsiegel INTARGIA vergibt für seine Datenschutzkunden seit letztem Jahr ein Datenschutzsiegel, das den effektiven Einsatz des INTARGIA-Datenschutzmanagementsystems bestätigt. Das Siegel erhält durch die erfolgreiche Zertifizierung des INTARGIA Datenschutzmanagementsystems durch den TÜV auch das TÜV-Siegel. Unternehmen, die das Siegel erhalten, können damit ihre Datenschutzaktivitäten und ihre Compliance gegenüber Dritten nachweisen. Details zum INTARGIA-Datenschutzsiegel erfahren Sie hier: |
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Buchveröffentlichung "IT-Sicherheitsmanagement" INTARGIA-Berater und leitender Auditor Steffen Weber hat im VDM Verlag ein Buch zum Thema IT-Sicherheitsmanagement veröffentlicht. Es beschreibt die Grundlagen, die organisatorische Einordnung und die Anforderungen an Unternehmen, stellt relevante Standards zur effektiven Umsetzung vor und vereint diese Standards zu einem ganzheitlichen, umfassenden und nachhaltigen Best Practice-Ansatz für Unternehmen. Sie können das Buch über den Fachhandel erwerben oder Sie kontaktieren uns direkt: |
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Fachliches Thema: Notifizierungspflicht gemäß § 42 a BDSG Unser juristischer Partner, Buse Heberer Fromm, möchte Ihnen in diesem Newsletter Informationen zum Thema Notifizierungspflicht zur Verfügung stellen: Die vom deutschen Gesetzgeber nach US-Amerikanischem Vorbild bereits 2009 eingeführte Notifizierungspflicht gemäß § 42 a BDSG ist bei vielen Verantwortlichen in den Unternehmen (gefährlicherweise) noch immer nicht bekannt. Grob gesagt ist danach eine unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie der Betroffenen selbst vorgeschrieben, wenn eine unrechtmäßige Kenntniserlangung von Daten aus dem Unternehmen durch Dritte stattgefunden hat, durch die schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen. Wird dieser Pflicht nicht oder nicht in der erforderlichen Frist und Form nachgekommen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 300.000 (und ggfs. Gewinnabschöpfung). Entscheidend ist in diesem Zusammenhang eine sofortige und genaue Untersuchung und Bewertung des Vorfalls, um einerseits einer ggfs. bestehenden Notifizierungspflicht nachzukommen (ggfs. ausnahmsweise per Zeitungsanzeige), andererseits aber auch nur zu informieren, wenn dies wirklich notwendig ist (u.a. wegen des damit verbundenen Imageschadens). Weiterhin sollte in jedem Falle eine Kommunikationsstrategie für ein potentielles Worst-Case-Szenario vorbereitet und vorgehalten werden, um entsprechend kurzfristig professionell reagieren zu können. Für eine individuelle Analyse Ihrer Unternehmenssituation können Sie uns hier erreichen: |
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Impressum Verantwortlich für den Inhalt INTARGIA Managementberatung
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Lead Auditor Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten möchten senden Sie uns bitte einfach einen formlosen Hinweis als Antwort auf diese Nachricht. Wir werden Sie unverzüglich aus unserem Verteiler entfernen.
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